Vorteile einer Mitgliedschaft im KreisChorVerband Emsland-Grafschaft Bentheim

 

Versicherungsschutz

 

Haftpflichtversicherung incl. Veranstalterhaftpflichtversicherung (bis 2.000 Besucher)

 

 

·         für aktive, fördernde/passive Mitglieder sowie Helfer bei satzungsge-mäßen Aufgaben

 

 

·         deckt alle Sach- und Personenschäden pauschal mit 5 Millionen EUR

 

 

·         vom Verein oder Chor gemietete Räume sind mit versichert

 

 

·         Schäden an geliehenen oder gemieteten beweglichen Sachen werden ersetzt (bis 100.000,- EUR)

 

 

·         Verlust von Fremdschlüssseln ist versichert (bis 300.00,- EUR)

 

Unfallversicherung

 

 

·         gilt für aktive Mitglieder bei satzungsgemäßen Aufgaben

 

 

·         zahlt bei Invalidität bis zu 80.000 EUR

 

 

·         bei einem Todesfall unterstützt die Versicherung Ihre Hinterbliebenen (40.000,- EUR)

 

 

·         Bergungskosten bis 10.000,- EUR

 

 

·         Kurkostenbeihilfe bis 10.000,-- EUR

 

 

·         bei stationären Behandlungen erhalten Sie 30,-- EUR Krankenhaustage-, und Genesungsgeld

 

 

·         Passive/fördernde Mitglieder können optional mitversichert werden. Kosten ca. 0,10 EUR pro Person/Jahr

 

Rechtsschutzversicherung

 

 

·         für aktive, fördernde/passive Mitglieder sowie Helfer bei satzungsge-mäßen Aufgaben

 

 

·         vereint Straf-, Schadenersatz-, Arbeits- und Sozialgerichts-, Vertrags- sowie Steuerrechtsschutz

 

 

·         je Rechtsschutzfall 1 Mio EUR. Selbstbehalt 0 EUR.

 

 

·         incl. Strafkaution und Vereins- und Spezialrechtsschutz

 

Optional hinzu buchbare Versicherungen

 

 

·         Dienstfahrt-KASKO-Versicherung

 

 

 

Ideal für Chöre, deren Mitglieder oft mit dem eigenen Fahrzeug zur Probe oder anderen Chorveranstaltungen unterwegs sind.

 

 

 

·         Vollkasko mit 150,- EUR Selbstbeteiligung, Rabattverlust-, Insassen-Unfall und Verkehrsrechtsschutzversicherung

 

 

 

·         Jahresprämie 248,50 EUR für Chöre und Vereine bis 100 Mit-glieder

 

 

·         Inventarversicherung

 

 

 

·         Schon ab 38,80 EUR pro Jahr schützen wir Ihr Inventar vor Schäden durch Einbuchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel

 

 

·         Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung

 

 

 

Geht der Chor gern auf Reisen, ist diese Versicherung empfehlenswert. Sie schütz vor Ansprüchen der Reiseteilnehmer gegen den Verein oder Chor, wenn beauftragte Dienstleister wie z.B. das Busunternehmen einen Schaden verursachen. In diesem Fall ist nicht der Dienstleister, sondern der Verein oder Chor dem Teilnehmer gegenüber schadenersatzpflichtig

 

 

 

·         Jahresprämie 99,-- EUR

Übernahme von GEMA-Gebühren

 

CVNB hat einen eigenen Vertrag mit der GEMA zu vergleichsweise günstigen Konditionen

 

 

·         Chorische Veranstaltungen (Chorsingen, Freundschaftssingen, Wohltätigkeitssingen) mit bis zu 10,- EUR Eintrittsgeld

 

 

 

·         GEMA-Gebühr über den Rahmenvertrag des CVNB mit der GEMA abgedeckt. Keine GEMA-Gebühr für den Mitgliedschor des KCV

 

 

 

·         Anzahl der Veranstaltungen pro Jahr unerheblich.

 

 

·         Nichtchorische (geselllige) Veranstaltung

 

 

 

·         Abrechnung der  GEMA direkt mit dem Chor

 

 

·         Chorische Veranstaltung mit geselligem Anteil

 

 

 

·         GEMA-Gebühr für die Einnahmen aus dem geselligen Anteil rechnet die GEMA direkt mit dem Chor ab. Rechnungsstellung für den Chorischen Anteil an den CVNB (Übernahme durch den CVNB)

 

 

·         GEMA Anmeldung für chorische und nichtchorische Veranstaltungen immer über den CVNB

 

 

·         GEMA Anmeldung braucht nicht mehr vor der Veranstaltung abgegeben werden. Eine zeitnahe Anmeldung nach der Veranstaltung ist ausreichend.

Regelmäßige aktuelle Informationen vom CVNB bzw. KCV

 

Monatl. Informationsschreiben des CVNB bzw. bei Bedarf ergänzende Informationen des KCV

 

 

·         Aktuelle Entwicklungen im Chorwesen

 

 

·         Information über Fördermittel

 

 

·         Informationen aus anderen Kreischorverbänden incl. Veranstaltungshinweise

 

 

·         Infos über Aus- und Fortbildungsveranstaltungen

Angebot von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen durch den KCV

 

·         Chorhelferlehrgänge (D-Kurs)

 

·         Fortbildungen für Erzieherinnen und Erzieher im Rahmen von KITA-MUSICA

 

·         Informationsveranstaltungen zum Vereinsrecht o.ä.

Durchführung von Zertifizierungsverfahren

 

·         KITA-MUSICA

 

 

·         Beteiligung der Mitgliedschöre durch die Übernahme von Patenschaften

Durchführung von Ehrungen für langjähriges aktives Singen etc.

 

·         Teilnahme an den Jahreshauptversammlungen oder vergleichbaren Veranstaltungen mit Überreichung der Ehrennadeln bzw. Urkunden.

Unterstützung in Fragen der Organisation (Vereinsrecht, Steuerfragen etc.)

 

·         Geschäftsstelle des KCV steht bei Fragestellungen oder Problemen als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

·         ggf. weiterführende Unterstützung durch den CVNB

Beratung und ggf. Coaching in allen musikalischen Fragen

 

·         Kreischorleiter steht als Ansprechpartner zur Verfügung

 

·         ggf. weiterführende Unterstützung durch den CVNB

Unterstützung bei geplanten Chorjubiläen oder Chorveranstaltungen von überregionaler Bedeutung

 

·         Unterstützung bei organisatorischen Fragestellungen

 

·         Beratung und Unterstützung bei der Beschaffung von Fördermitteln

 

·         Im Rahmen der Möglichkeiten ggf. finanzielle Unterstützung durch den KCV